Die Bundesregierung hat am 25. Mai 2011 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik “reformiert” werden sollen. Arbeitsministerin von der Leyen hat das Vorhaben damit begründet, die Wirkung der Instrumente verbessern zu wollen. Faktisch werden aber viele Ansprüche und Leistungen für Arbeitslose massiv reduziert.
Die Folge: es droht eine Spaltung des Arbeitsmarktes.
Fast die Hälfte aller Arbeitslosen in Deutschland erhalten ALG II seit dessen Einführung 2005, 1,1 Millionen Menschen seit mehr als zwei Jahren. Wenn die Bundesregierung jetzt die Mittel für die Eingliederungsmaßnahmen kürzt, verschärft sie die Situation.
Die Arbeitsmarktpolitik muss so ausgerichtet werden, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung bleiben oder neu einsteigen können, denn Arbeit bedeutet Sicherung des Lebensunterhaltes und Teilnahme am sozialen Leben. Schon jetzt zeichnet sich ein großer Fachkräftemangel ab. Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften sind das A und O der Arbeitsmarktpolitik. Und gerade bei sinkender Arbeitslosigkeit besteht die Chance, auch jene in Arbeit und Beschäftigung zu bringen, die bislang am Rand standen.
Die Vorschläge von Arbeitsministerin von der Leyen hingegen sind nicht sachlich gerechtfertigt, sondern setzen lediglich Sparvorgaben um. Das hat vor Ort gravierende Folgen: dort erfolgreiche Strukturen im Bereich von Weiterbildung und Qualifizierung werden zerstört. Vor allem junge Menschen, aber auch ältere Arbeitssuchende werden so ihrer Chancen beraubt.
Links:
- Kompaktinfo: Missbrauch Werkverträge, 7.2.2012
- Kompaktinfo Arbeitsmarkt, 5.7.2011
- Übersicht Kürzungen/Bewertung Gesetzentwurf der Bundesregierung (Kramme/Mast), 25.5.2011
- PM “Arbeitsmarktinstrumente müssen Problemvielfalt abbilden”, 24.5.2011
- SPD-Konzept: Fairness auf dem Arbeitsmarkt, 15.3.2010





