Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seit zehn Jahren stehen die KFOR-Truppen im Kosovo. Das Gespenst des Krieges wurde gebannt – das hat Frank-Walter Steinmeier bei der Einbringung des Antrages gesagt. Das Gespenst mag gebannt sein. Dennoch wissen wir, dass auf KFOR noch nicht verzichtet werden kann. Es wird sicherlich zu Truppenreduzierungen kommen; das ist schon erwähnt worden. Wir sollten aber vorsichtig sein; denn auch die Unruhen vom März 2004 sind noch nicht vergessen.
Ein Jahr nach der Unabhängigkeitserklärung haben 60 Staaten das Kosovo anerkannt. Allerdings ist das unabhängige Kosovo alles andere als vollkommen souverän, die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates gilt nach wie vor – sie wurde durch keine neue Entscheidung abgelöst –, und UNMIK vertritt das Kosovo in internationalen Organisationen.
Dass die Situation immer ein bisschen in Bewegung ist, sieht man daran, dass 44 Staaten, die offensichtlich für den Beitritt zum IWF gestimmt haben, bisher noch nicht ihre Anerkennung ausgesprochen haben und dass Russland in die Kontaktgruppe zurückgekehrt ist. Ich glaube, wir brauchen noch Geduld. Es geht zwar nur langsam voran, aber es wird eine Lösung geben. Ich glaube, im Hinblick auf diese Lösung ist die europäische Perspektive des Kosovo, aber auch des gesamten Westbalkans von sehr großer Wichtigkeit. Auch für Serbien ist sie wichtig, und die Serben wissen das.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der erste Jahrestag der Unabhängigkeit wurde gefeiert, und er verlief friedlich. Dass an der Sondersitzung des Kosovo-Parlaments weder die serbischen Abgeordneten noch die Abgeordneten der anderen Minderheiten teilnahmen, zeigt, dass noch viel getan werden muss, um die Serben, die Albaner und die anderen Minderheiten zu einem friedlichen Zusammenleben zu führen.
Der KFOR-Einsatz wurde vor zehn Jahren beschlossen. Zehn Jahre, das ist eine unendlich lang erscheinende Zeit. Die Entscheidung zum Einsatz der KFOR als Schutztruppe, um ein Aufflammen von Kämpfen zwischen albanischen und serbischen Gruppen zu verhindern und die serbische Bevölkerung zu schützen, war als logische Folge des Eingreifens der NATO nicht das größte Problem. Der vorherige Beschluss, an der völkerrechtlich umstrittenen Intervention teilzunehmen, war allerdings eine quälende und schwere Entscheidung. Ich glaube, niemand von uns hat sie sich leicht gemacht.
(Beifall der Abg. Detlef Dzembritzki [SPD] und Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Warum haben wir damals geholfen? Warum haben wir diese Entscheidung getroffen? Die Vertreibungen und der Mord an der albanischen Bevölkerung, die unendlichen Flüchtlingsströme und die Lage in Mazedonien, die wir jeden Tag im Fernsehen verfolgt haben, machten deutlich, dass ein Verbrechen an der eigenen Bevölkerung begangen wurde. Die völkerrechtliche Legitimität des Eingreifens der NATO war umstritten, obwohl – ich sage deutlich: obwohl – die UNO die Vertreibungen, die Menschenrechtsverletzungen und die Verbrechen in Jugoslawien ausdrücklich als Bedrohung des Weltfriedens bezeichnet hat.
Hier prallen zwei völkerrechtliche Prinzipien aufeinander, die bis heute in einem ungelösten Widerspruch zueinander stehen: die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates und die Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft, Menschenrechte zu schützen und ethnische Vertreibungen sowie Genozid nicht untätig hinzunehmen.
„The Responsibility to Protect“, die Schutzverantwortung der Staaten, lautete der Titel des Berichts einer internationalen Kommission vom Dezember 2001, in dem sie sich mit der Staatssouveränität und dem Recht oder der Pflicht zur Intervention auseinandersetzte. Die umstrittene Intervention im Kosovo veranlasste Kofi Annan, die internationale Staatengemeinschaft im Jahre 1999 und dann noch einmal im Jahre 2000 aufzufordern, in dieser Frage einen Konsens zu finden. Ich zitiere Kofi Annan:
Wenn humanitäre Interventionen in der Tat ein unakzeptabler Anschlag auf die Souveränität sind, wie sollen wir dann auf Ruanda, auf Srebrenica antworten – auf schlimme und systematische Verletzungen der Menschenrechte, die jede Vorstellung unserer Humanität verletzen?
Bis heute gibt es keine schlüssige Antwort auf diese Frage von Kofi Annan.
Nach Ruanda und Srebrenica sehen wir in Darfur im Sudan und in Simbabwe hilflos zu, wie Regierungen ihre Schutzpflicht gegenüber der eigenen Bevölkerung grob vernachlässigen, internationale Konventionen verachten, Menschenrechte mit Füßen treten, Vertreibung, Mord und Genozid zulassen oder auch ausüben.
Im Jahre 2004 legte das High Level Panel on Threats, Challenges and Change einen Bericht mit dem Titel „Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung“ vor. Diesem Bericht folgte ein Bericht des Generalsekretärs mit dem Titel „In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle“.
In allen diesen drei Berichten – inklusive der „Responsibility to Protect“ – hat man sich genau mit dieser Diskrepanz auseinandergesetzt. Es wurden auch Vorschläge zur Lösung gemacht, die dann eine völkerrechtliche Grundlage sicherer Art werden. In allen Berichten wird aus der Verpflichtung der souveränen Staaten, seine eigenen Bürgerinnen und Bürger vor Not, Menschenrechtsverletzungen, Verfolgung und Genozid zu schützen, die Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft zur Intervention abgeleitet, sollte dieser Staat nicht in der Lage oder willens sein, dieser Schutzpflicht nachzukommen.
Drei Grundsätze wurden aufgestellt:
Erstens. Prävention. Die Mittel haben wir, aber sie funktionieren noch nicht in ausreichendem Maße.
Zweitens. Die Verantwortung, zu handeln. Dies muss notfalls mit Zwangsmaßnahmen und im Falle der Ultima Ratio mit militärischen Mitteln geschehen.
Drittens. Die Verantwortung für den Wiederaufbau, für die Beseitigung der Ursachen der Konflikte und für die volle Unterstützung bei der Versöhnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies alles haben wir im Kosovo getan. Wir tun dies noch, und wir werden dies so lange tun, bis die Region befriedet ist. Eines haben wir noch nicht geleistet, nämlich die unaufgelöste Spannung zwischen der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates und unserer „Responsibility to Protect“ aufzulösen.
Ich wünsche mir von Herzen, dass wir diese Diskussion endlich vertieft und ohne Eifer und Zorn hier in diesem Hause führen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




