Uta Zapf: “Arbeitssuchende brauchen einen Ansprechpartner und ein System von Vermittlung, Leistungsgewährung, Qualifizierungs- und sozialpolitischen Maßnahmen, das für ihn durchschaubar ist.”
Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Errichtung sogenannter “Zentren für Arbeit und Grundsicherung” vorgelegt. Eine Neuregelung war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erforderlich geworden, wonach die Aufgabenwahrnehmung nach SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften (Argen) bis Ende 2010 zu beenden sei. Um auf bewährte Strukturen bei der Betreuung von Arbeitssuchenden zurückgreifen zu können, ist eine Grundgesetzänderung notwendig.
Die Regierungskoalition plant, die Grundsicherung für Arbeitssuchende in getrennter Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen auszuführen. Arbeitssuchende hätten es dann künftig mit zwei Behörden zu tun. Mehr Bürokratie, mehr Widersprüche und mehr Klagen vor den Verwaltungsgerichten wären die Folge. Ein Ansatz zur Lösung praktischer Fragen – etwa bei Uneinigkeit beider Stellen über Leistungsvoraussetzungen – ist nicht erkennbar. Offen bleibt auch, wie die Zukunft der Mitarbeiter in den Jobcentern aussehen soll, deren Engagement gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig ist.
Der nun von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf setzt den noch von Olaf Scholz als Arbeitsminister erarbeiteten Kompromiss um, der die Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaften unter verbesserten Rahmenbedingungen auf Grundlage einer Verfassungsänderung vorsah und damals auch die Zustimmung der CDU hatte.
Uta Zapf: “Leistungen ‘unter einem Dach’ ersetzen nicht Leistungen ‘aus einer Hand’. Arbeitssuchende brauchen einen Ansprechpartner und ein System von Vermittlung, Leistungsgewährung, Qualifizierungs- und sozialpolitischen Maßnahmen, das für ihn durchschaubar ist. Der SPD-Entwurf wird diesen Ansprüchen gerecht.”




