Zur Verurteilung zu drei Jahren verschärfter Haft von Nikolai Statkevich erklären Uta Zapf, stellvertretende außenpolitische Sprecherin, und Franz Thönnes, der die Patenschaft für Statkevich übernommen hat:
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Nikolai Statkevich ist unter windigem Vorwand zu einer dreijährigen Haftverschärfung im Rahmen seiner sechsjährigen Strafe verurteilt worden. Der Vorwurf mangelnder Besserung sowie das Fehlen seiner Häftlingsnummer auf der Kleidung sind als Gründe für diese jeder Rechtsstaatlichkeit widersprechenden nachträglichen Verschärfung seiner Strafe angegeben worden.
Tatsächlich wird auf Statkevich Druck ausgeübt, weil er sich weigert, seine Schuld einzugestehen und ein Gnadengesuch an Präsident Lukaschenkow zu richten.
Wir fordern erneut die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen aus belarussischen Gefängnissen und Arbeitslagern, die Aufhebung aller Hausarreste gegen politische Gefangene, die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen und die Sicherstellung von medizinischer Versorgung.




