Zu den internationalen Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition erklärt die stellvertretende außenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung, Uta Zapf:

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat auf der Osloer Konferenz im Februar dieses Jahres deutliches Interesse an den Verhandlungen bekundet und hat damit ein eindeutiges Signal für Abrüstung gesetzt. Deutschland hat die Absichtserklärung für ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen mit 46 anderen Staaten zu Streumunition unterzeichnet.

 

Insgesamt sind noch weitere und weitergehende Schritte beim Einsatz gegen diese Waffe, die in großem Maße die Zivilbevölkerung gefährdet, notwendig.

Das Vorhaben Österreichs, ein Verbot für Herstellung, Besitz und Export dieser Waffen zu erlassen, ist vorbildlich.

 

Die Bundesrepublik Deutschland sollte im Verlaufe des Verhandlungsprozesses diesem Vorbild folgen und den Prozess weiterhin aktiv unterstützen, um dem Problem der Streumunition möglichst rasch Herr zu werden. Wichtig ist das dauerhafte Engagement und Forschritte auf allen Ebenen, im Rahmen des Oslo-Prozesses wie auch bei den Genfer Verhandlungen, um auf dem Weg der stufenweisen Abschaffung von Streumunition voranzukommen.

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