Zur Verurteilung zu drei Jahren verschärfter Haft von Nikolai Statkevich erklären Uta Zapf, stellvertretende außenpolitische Sprecherin, und Franz Thönnes, der die Patenschaft für Statkevich übernommen hat:
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Nikolai Statkevich ist unter windigem Vorwand zu einer dreijährigen Haftverschärfung im Rahmen seiner sechsjährigen Strafe verurteilt worden. Der Vorwurf mangelnder Besserung sowie das Fehlen seiner Häftlingsnummer auf der Kleidung sind als Gründe für diese jeder Rechtsstaatlichkeit widersprechenden nachträglichen Verschärfung seiner Strafe angegeben worden.



