Bei der konstituierenden Sitzung des Unterausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ am 02. März 2010 wurde die SPD-Bundestagsabgeordnete Uta Zapf erneut in dieses Amt gewählt. Sie hatte den Vorsitz dieses gemeinsamen Unterausschusses von Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschuss schon von 1998 bis 2009 inne. Uta Zapf gehört dem Ausschuss seit 1990 an und war von 1994-1998 abrüstungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.
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Die Dreieicher Bundestagsabgeordnete Uta Zapf wieder zur Vorsitzenden des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung gewählt
Nuklearen Abrüstungsprozess weiter unterstützen
Anlässlich ihrer erneuten Wahl zur Vorsitzenden des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung erklärt die stellvertretende außenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Uta Zapf:
Das Tollhaus geht weiter
Lebhafte Diskussion in Oberursel – Die Zukunft des Engagements in Afghanistan
Die Podiumsteilnehmerin und Bundestagsabgeordnete Uta Zapf kam direkt aus Berlin. Dort hatte sie ein paar Stunden zuvor der Verlängerung des Mandates der Bundeswehr zugestimmt. Jetzt legte sie die Gründe für ihre Entscheidung dar. Rund 60 interessierte Besucher hatten sich am letzten Freitagabend im Rathaus Oberursel zu einer Diskussionsveranstaltung der SPD versammelt. Für ihre Gründe erntete Frau Zapf bei diesen Zuhörern neben Zustimmung auch einige deutliche Widerworte.
“Integration bewegt”
Uta Zapf ruft Kinder und Jugendliche auf sich an Wettbewerb zu beteiligen
“Integration bewegt”, unter diesem Motto stehen die diesjährigen bundesweiten Aktionswochen, die die Christlich-Muslimischen Friedensinitiative (cm-fi) jedes Jahr ausrichten. Im Rahmen dieser Aktionswochen führt die cm-fi zu dem Motto einen Plakatwettbewerb der sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren richtet:
Aufruf der Friedensbewegung zum Nichtverbreitungsvertrag
Unter folgendem Link kann der Aufruf unterstützt werden: http://www.npt2010.de/appell.html
Im Mai dieses Jahres ist die Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NVV), des Herzstücks des globalen Nichtverbreitungsregimes. Der Nichtverbreitungsvertrag kam nicht zuletzt deswegen zustande, weil die Nuklearwaffenstaaten sich in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages zu Abrüstung verpflichtet hatten. Viele blockfreie Staaten – der Vertrag wurde in der Hochzeit des Ost-West-Konfliktes ausgehandelt – waren nur unter dieser Bedingung bereit, dem Vertrag beizutreten. Bis auf drei Staaten (Indien, Pakistan, Israel) sind alle Staaten Mitglieder des NVV.



